Seminar, Dienstag, 15-17 Uhr, Seminarraum 15, Institut für Philosophie, Innrain
52B, 8. Stock
ETHISCHE FRAGEN DER
DROGENPOLITIK
(unter besonderer Berücksichtigung der Nikotinsucht)
Gemeinsam mit Mag.
Marie-Luisa Frick
Beschreibung: © Hans Köchler, 2007.
Die gesetzliche Regelung bzw. das Verbot des
Konsums von Suchtmitteln ist zu einer der größten Herausforderungen des
modernen, sich als "liberal" verstehenden Staates geworden. Normenlogisch
widerspruchsfreie und auf ethischem Konsens beruhende Regelungen sind bis
jetzt in keinem Staat gelungen. Nicht nur agiert der Gesetzgeber
unglaubwürdig, wenn er -
wie am Beispiel der Tabakpolitik offenkundig -
aus einem "offiziell" geächteten Verhalten, das er mit (wenngleich oftmals
unzureichenden) legistischen Maßnahmen einzuschränken sucht, fiskalischen
Gewinn zieht, der Staat wird in der Ausübung seiner Autorität mehr und
mehr durch den inoffiziellen Einfluss mächtiger Lobbies (sei es der
Tabakindustrie oder illegaler Drogenkartelle) auf Gesetzgebung und
Exekutive behindert und damit letztlich delegitimiert. International wird
die Problematik insofern brisant, als durch die Nachfrage in den
Industrieländern und durch deren Interventionspolitik (siehe Afghanistan,
wo ein Machtvakuum herbeigeführt wurde) die Drogenproduktion in manchen
Ländern der Dritten Welt stark angestiegen ist, was wiederum zu einer
nachhaltigen politischen Destabilisierung in den betroffenen Ländern
geführt hat - ein
Teufelskreis, aus dem es keinen Ausweg gibt, so lange die Nachfrage
ungemindert anhält.
Wenn zentrale
Aufgabe des Staates ist, dem bonum commune zu dienen, so muß
zunächst der Einzelne in seinen grundlegenden Rechten, einschließlich des
Rechtes auf Gesundheit, geschützt werden. Für eine staatliche
Drogenpolitik bedeutet dies nicht nur, daß internationale Drogenkartelle
zerschlagen werden müssen (eine Aufgabe, in der die Vereinten Nationen
bisher kläglich versagt haben), sondern daß innerstaatlich legistische
Maßnehmen zu setzen sind, durch welche nicht nur die Verbreitung
illegaler Drogen verhindert wird, sondern die Bürger auch vor den Folgen des
sog. "legalen" Drogenkonsums (insbesondere des Tabakkonsums) konsequent geschützt werden. Die zentrale ethische
Herausforderung besteht dabei in einer umfassenden und einheitlichen
Regelung, die nicht durch Lobbyinteressen beeinflusst werden darf. Zum
Schutz der menschlichen Freiheit, die wesentliche Aufgabe des Staates ist,
gehört es auch, sicherzustellen, daß Kinder und Jugendliche nicht gezielt
in suchtmäßige Abhängigkeit gebracht und daß Bürger nicht durch das
Suchtverhalten anderer geschädigt werden. Die um den Nichtraucherschutz
in den westlichen Ländern geführte Debatte unterstreicht die Bedeutung
dieser Aufgabe, in welcher -
im Unterschied zu anderen europäischen, aber auch außereuropäischen
Ländern -das politische Establishment Österreichs
bis jetzt völlig versagt hat.
Im Seminar
sollen neben den grundsätzlichen ethischen Fragestellungen, welche sich
auf die Freiheit des Individuums und deren im Fall des Drogenkonsums
erforderliche Einschränkung durch den Staat beziehen, auch vergleichende
ethische und kulturanthropologische Betrachtungen angestellt werden, zumal
es über die Frage, welche Drogen gänzlich verboten bzw. im Gebrauch
eingeschränkt werden müssen, zwischen den Weltreligionen und politischen
Kulturen durchaus divergierende Auffassungen gibt. Aus philosophischer
Sicht wird der Frage nachzugehen sein, ob man aus dem weltweit anerkannten
und als Menschenrecht verbrieften Recht auf Leben und Gesundheit
einen einheitlichen Kriterienkatalog zur staatlichen Regelung des
Drogenkonsums wie der Drogenproduktion und des Drogenhandels ableiten
kann. Möglicherweise wird der kleinste gemeinsame Nenner darin bestehen,
daß jedes Verhalten zu ächten ist, das (a) zum Verlust der menschlichen
Fähigkeit zur Selbstbestimmung führt und (b) andere Personen in ihrer
Freiheit bzw. ihrem Recht auf Gesundheit beeinträchtigt. Mit Bezug auf den
Nikotinkonsum als Beispiel bedeutet dies, daß ein Staat, der einen
effektiven Nichtraucherschutz (unter Einschluss des Schutzes des
ungeborenen Lebens vor Nikotin) vernachlässigt, in einer zentralen
Aufgabe, von deren Erfüllung die Legitimität staatlicher Ordnung
abhängt, versagt.
Fragestellungen (Auswahl):
-
Die ethische Methode in der Beurteilung
staatlicher Drogenpolitik: "deontologischer" oder "konsequentialistischer"
Ansatz?
-
Der kategorische Imperativ Kants als
Grundlegung einer ethischen Drogenpolitik?
-
Drogenkonsum und Menschenrechte: Das Recht auf
Gesundheit als Grundlage internationaler Drogenpolitik
-
Die ethischen Grundlagen der internationalen
Konventionen zum Drogenkonsum
-
Die menschenrechtliche Inkonsistenz der
Inanspruchnahme eines "Rechtes auf Sucht"
-
Hat der Staat das Recht, den Bürger "vor sich
selbst zu schützen"?
-
Anthropologische Aspekte des Drogenkonsums
-
Ethische Bewertung des Drogenkonsums im
soziokulturellen Kontext (Unterscheidung zwischen "sozial akzeptierten"
und "sozial geächteten" Drogen im interkulturellen Vergleich)
-
Grundsätze einer "rationalen" staatlichen
Drogenpolitik: Schutz des Individuums und Schutz der Gemeinschaft
-
Drogenpolitik und Jugendschutz: Das Versagen
des Staates am Beispiel der Republik Österreich
-
Drogenpolitik und Jugendschutz: Das Versagen
des institutionellen Christentums am Beispiel der römisch-katholischen
Kirche
-
Die Diskrepanz zwischen ethischen und
rechtlichen Normen in der staatlichen Drogenpolitik
-
Drogenpolitik und politisches System:
Repräsentative Demokratie und das Problem des Lobbyismus
-
Das Befangenheitsproblem in der Diskussion
ethischer Fragen der Drogenabhängigkeit
-
Gibt es ein individuelles Recht zu einem
Verhalten, das zum Verlust der individuellen Freiheit führt?
-
Drogenkonsum: Nach welchen Kriterien werden die
Grenzen der persönlichen Freiheit festgelegt?
-
Das staatliche Recht auf Einschränkung der
persönlichen Freiheit am Beispiel der gesetzlichen Regelung des
Drogenkonsums
-
Ethische Fragen der Drogenpolitik im
internationalen Kontext: Gibt es ein Recht -
oder ggfs. eine Pflicht - zur Intervention
gegenüber sog. "Narkostaaten"?
-
Sozialethische Aspekte der Sucht am Beispiel
Alkohol
-
Persönliche Freiheit versus Gemeinwohl: Zur
Diskussion um das Recht auf Nikotinkonsum
-
Nikotinkonsum: Ethische Bewertung durch die
Weltreligionen (insbesondere Christentum, Islam, Sikhismus)
-
Nikotinkonsum und Schutz des ungeborenen
Lebens: eine zentrale Herausforderung des Rechtsstaates
-
Ethische Fragen der staatlichen
Gesundheitsversorgung im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum (Versorgung auch
bei Verweigerung der Vorsorge?)
-
Normenlogische Widersprüche in der staatlichen
Drogenpolitik am Beispiel der Tabakgesetzgebung Österreichs (z. B.
Verletzung des Rechtes auf einen rauchfreien Arbeitsplatz in
gastronomischen Betrieben, etc.)
-
Die ethisch unterschiedliche Bewertung des
Alkohol- und Nikotinkonsums im Christentum und im Islam
N.B.: Die endgültige Liste der
Themen für Referate und Diskussionen wird gemeinsam mit den Teilnehmern in
der Vorbesprechung festgelegt.
Literaturhinweise:
Internet-Ressourcen:
Modus:
Referat mit
schriftlicher Arbeit, welche spätestens zum Lehrveranstaltungsende abzugeben ist. Von den
Teilnehmern können zusätzliche hier nicht angeführte Themen eingebracht
werden. Die endgültige Themenliste wird in der Vorbesprechung erarbeitet.
Eine Teilnahme ist nur im Zusammenhang mit einem Referat möglich. Für die
Benotung wird neben der schriftlichen Arbeit das Referat und die
Diskussionsteilnahme herangezogen.
Vorbesprechung:
2. Oktober 2007.
|
Seminar, Dienstag, 17-19
Uhr, Seminarraum 15, Institut für Philosophie, Innrain 52B, 8. Stock
DER BEGRIFF DER LEITKULTUR IN PHILOSOPHISCHER HINSICHT
Gemeinsam mit Mag. Dr. Andreas Oberprantacher
Beschreibung:
© Hans Köchler, 2007.
Der Umgang
mit dem inzwischen unleugbaren Faktum der Multikulturalität ist für
Europa noch gänzlich ungewohnt. Die Unsicherheit manifestiert sich nicht
zuletzt in der insbesondere in Deutschland geführten Debatte um eine sog.
"Leitkultur".
Im Seminar
soll dieser Begriff nicht nur kulturhermeneutisch hinterfragt, sondern
auch im Hinblick auf seine Kompatibilität mit einem modernen
Demokratieverständnis analysiert werden, das sich von den Menschenrechten
und Grundfreiheiten herleitet. Die Gleichheit jedes Bürgers (im
normativen Sinn) gilt als unverzichtbares Fundament jedes sich als
"demokratisch" legitimierenden Gemeinwesens. Es wird der Frage nachzugehen
sein, inwiefern eine mit dem Begriff einer "Leitkultur" operierende
Staatsdoktrin mit dem Gleichheitsgrundsatz überhaupt vereinbar ist, oder
ob sich darin nicht ein längst überwunden geglaubtes autoritäres
Staatsverständnis manifestiert, das Konflikte zwischen ethnischen,
rassischen und religiösen Gruppen verschärft, anstatt sie zu lösen.
In
philosophischer Hinsicht ist überdies die Frage zu klären, ob
- als Folge der
(in der kantischen Bedeutung verstandenen) Autonomie des Subjektes, die
sinngemäß auch für das kollektive Subjekt gilt
- der Begriff der "Leitkultur" nicht
einen Selbstwiderspruch darstellt, da dieser Begriff die
Objektivierung "anderer" Kulturen durch die jeweils in einem Gemeinwesen
dominierende Kultur impliziert, d.h. eine normative Unterordnung
dieser Kulturen unter die jeweilige "Staatskultur" voraussetzt. Im
Zusammenhang damit wird auch die Frage des Kulturrelativismus
relevant, dessen säkulare Propagierung wohl schwer mit dem Anspruch auf
"Leitkulturstatus" vereinbar ist.
Die
kulturphilosophische, aber auch ethische und
staatspolitische Grundsatzproblematik soll an konkreten Beispielen
erörtert werden. Was Europa betrifft, so wird es dabei vor allem um die
Stellung der islamischen Gemeinschaften gegenüber der
jeweiligen Mehrheitsgesellschaft gehen. Insbesondere wird die Frage zu stellen sein,
inwiefern das traditionelle, auf das 17. Jahrhundert zurückgehende
Verständnis des Nationalstaates noch mit den Gegebenheiten und
demokratiepolitischen Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft
vereinbar ist. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, inwiefern
Europa versuchen sollte, von der viel längeren Erfahrung z. B. der
Staaten Südostasiens im Umgang mit der Multikulturalität zu lernen,
anstatt sich verkrampft zu bemühen, "das Rad neu zu erfinden".
Die
Problematik soll daher nicht nur im europäischen, sondern im globalen
Kontext erörtert werden. Einerseits sollen ähnliche Debatten um eine
"Leitkultur" in der islamischen Welt (etwa am Beispiel Malaysias)
recherchiert und mit denjenigen in Europa verglichen, andererseits soll
das seit dem 11. September 2001 verstärkt den Diskurs beherrschende
Paradigma vom "Konflikt der Zivilisationen" kritisch hinterfragt werden.
Dabei ist insbesondere auch zu untersuchen, ob der Versuch, die islamische
Welt - z. T. mit den Mitteln bewaffneter
Intervention - nach dem Welt- und
Staatsverständnis der westlichen Zivilisation umzuformen, nicht bloß
"kontraproduktiv", sondern im strengen Sinne unethisch ist, da er
die autoritäre (geradezu imperialistische) Anmaßung einer "westlichen
Leitkultur" voraussetzt, welche im globalen Maßstab zu definieren vorgibt,
was überhaupt beanspruchen darf, "Kultur" zu sein. Des weiteren
wird der strukturelle Zusammenhang dieser Auffassung mit der Mentalität der
Kolonialepoche, aber auch mit der Tendenz zu kultureller
Gleichförmigkeit unter den Auspizien der sog. Globalisierung zu
untersuchen sein.
Im Zuge des
Seminars ist ein Vortrag von
Prof. Mohamed Sabila
von der Universität Rabat, Präsident der Marokkanischen Gesellschaft für
Philosophie, vorgesehen.
Themenstellungen (Auswahl):
-
Die kulturhermeneutischen Grundlagen der
Multikulturalität
-
Die Dialektik des kulturellen Selbstverständnisses
-
Zwischen Multikulturalität und
Kulturpluralismus: Europa im 21. Jahrhundert
-
Die Frage der Vereinbarkeit der Propagierung einer
"Leitkultur" mit dem säkularen Staatsverständnis Europas
-
Die europäische Verfassung im Spannungsfeld
von Säkularisierungsgebot und jüdisch-christlichem Erbe
-
Die Leitkultur-Debatte im europäisch-islamischen
Vergleich
-
Die Auswirkungen der Leitkulturdebatte auf die
Beziehungen zwischen der islamischen und der westlichen Welt
-
Die Kopftuch-Debatte im europäischen Diskurs
über Multikulturalität
-
Die Doktrin der "Leitkultur" auf globaler Ebene: Kampf
der Zivilisationen als unvermeidbare Folge?
-
Der "Euroislam" als Projekt eines
aufgeklärten Europa?
-
Die Debatte um die Leitkultur in Deutschland:
Staatspolitische und internationale Implikationen
-
Der Begriff "Verfassungspatriotismus" in
der philosophischen Diskussion
-
Parallelgesellschaften als politisches und
soziales Konfliktpotential
-
Der "Zuwanderungstest": Ausdruck kultureller
Hegemonialmacht oder sinnvolles Instrument zur Regulierung von
Migrationsbewegungen?
-
Bürger oder Citoyen? Staatsbürgerschaftliche
Modelle im philosophischen Kontext
-
Kulturelle Vielfalt als unverzichtbares
Element in der Weiterentwicklung moderner Gesellschaften?
Literaturhinweise:
-
Abraham Anderson, Islam und
Kulturrelativismus. Vortrag in Kairo am 23. Juni 2007.
-
Benedict Anderson,
Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreiches Konzeptes.
2. Aufl. Frankfurt a. M. 1996.
-
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New York: Thomas Dunne Books / St. Martin's Griffin, 2006.
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Hans-Georg Gadamer, Hermeneutik I: Wahrheit und
Methode.
Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik.
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B. Mohr (Paul Siebeck),
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M. 5. Aufl. 1998.
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Bassam Tibi, Leitkultur als
Wertekonsens. Bilanz einer mißglückten deutschen Debatte.
Aus Politik
und Zeitgeschichte (B 1-2/2001). Bundeszentrale für politische Bildung,
2001.
-
Iris
Marion Young, Inclusion and Democracy. Oxford 2000.
N.B.: Die Anführung eines Textes in
der Literaturliste bedeutet nicht notwendig, daß sich der Leiter der
Lehrveranstaltung mit dessen Inhalt identifiziert.
Frühere Seminare:
-
Nation-state versus Multicultural Society: The
European Dilemma (Sommersemester 2005) (mit weiteren
Literaturhinweisen)
-
Religion and Violence (Wintersemester 2006/2007)
-
Seminarexkursion nach Malaysia und Singapur
(Januar 2007)
Internet Ressourcen:
Modus:
Referat mit schriftlicher Arbeit, welche
spätestens zum Lehrveranstaltungsende abzugeben ist. Von den Teilnehmern können zusätzliche hier
nicht angeführte Themen eingebracht werden. Die endgültige Themenliste
wird in der Vorbesprechung erarbeitet. Eine Teilnahme ist nur im
Zusammenhang mit einem Referat möglich. Für die Benotung wird neben der
schriftlichen Arbeit das Referat und die Diskussionsteilnahme
herangezogen.
Vorbesprechung: 2. Oktober 2007.
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