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Professor Dr. Hans Köchler
Institut für Philosophie der
Universität Innsbruck
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DAS DIALEKTISCHE VERHÄLTNIS VON RECHT UND MACHT AM BEISPIEL DER VEREINTEN NATIONEN: ZUM PROBLEM TRANSNATIONALER LEGITIMITÄT Beschreibung: Auf dem Hintergrund einer Darstellung der Geschichte internationaler Organisation im 20. Jahrhundert soll die machtpolitische Logik rekonstruiert werden, welche der Entstehung der Vereinten Nationen im Jahre 1945 zugrunde liegt. Ein struktureller Vergleich mit dem Völkerbund soll die jeweiligen Konzeptionen von nationaler Souveränität und transnationaler Legitimität erhellen und den völkerrechtlichen Paradigmenwechsel deutlich machen, welchen die Charta der Vereinten Nationen repräsentiert. Die Dialektik von Recht und Macht wird am Beispiel der Stellung des Sicherheitsrates erläutert, welcher einerseits aufgrund seiner Machtbefugnisse die Verwirklichung von Beschlüssen gegenüber allen Mitgliedsstaaten erzwingen kann, andererseits dem Wohlwollen seiner Ständigen Mitglieder ausgeliefert ist, welche de facto Immunität im Hinblick auf jegliche – auch kriegerische – Form der Machtausübung genießen. Der in der Festschreibung des Veto-Grundsatzes sich manifestierende normenlogische Widerspruch wird im Hinblick auf die Dynamik von Recht und Macht zu untersuchen und auf die Implikationen für das mit ihm verbundene System der internationalen Legitimität zu hinterfragen sein. Die Vorlesung wird weiters der Frage nach der Vereinbarkeit von Demokratie und Machtpolitik im Rahmen der Vereinten Nationen nachgehen und die Zukunftsperspektiven der Weltorganisation im Hinblick auf die gegenwärtige unipolare Weltordnung untersuchen. Abschließend wird die Frage nach einem erneuten völkerrechtlichen Paradigmenwechsel gestellt, der sich mit der angestrebten Revision des zwischenstaatlichen Gewaltverbotes andeutet und der Weltorganisation ihre Existenzgrundlage entziehen könnte. Einführende Literatur: Modus: Beginn: 7. Oktober 2003.
Lehrveranstaltung für Hörer aller Fakultäten. |
DEMOKRATIE IN DEN INTERNATIONALEN BEZIEHUNGEN Beschreibung: Der Topos von der "Demokratisierung" der internationalen Beziehungen soll einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Im Anschluß an eine Analyse des Begriffes "Demokratie" – im Spannungsfeld von Repräsentation und Partizipation – sollen die verschiedenen Modelle zur Anwendung der Demokratie auf die zwischenstaatlichen Beziehungen untersucht werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Frage der Vereinbarkeit des gegenwärtigen machtorientierten Systems des Völkerrechts mit demokratischen Grundsätzen von Legitimität und Rechtsstaatlichkeit gelegt. Die von der realistischen und idealistischen Schule ausgearbeiteten konkurrierenden Modelle sollen im Hinblick auf normenlogische Konsistenz und Realisierbarkeit verglichen werden. In Spezialreferaten sollen die Vorschläge zur Demokratisierung der Organisation der Vereinten Nationen – insbesondere des Sicherheitsrates – analysiert werden. Der normative Grundsatz von der souveränen Gleichheit der Staaten wird im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit dem sich auf Individuen beziehenden demokratischen Gleichheitsgrundsatz zu hinterfragen sein. Weiters soll die Frage nach der Relation von Demokratie und Neigung zum Krieg untersucht werden: Ist die Neigung zur kriegerischen Austragung von Konflikten in demokratischen Systemen signifikant geringer als in autoritären oder diktatorischen Systemen? Schließlich soll die Vereinbarkeit der gegenwärtigen unipolaren Weltordnung – im Unterschied zur bipolaren Weltordnung des Kalten Krieges – mit den Prinzipien internationaler Demokratie geprüft und der Frage nachgegangen werden, inwiefern das universale Gelten der Menschenrechte eine demokratische Reorganisation der internationalen Beziehungen zwingend erfordert. Einführende Literatur: Modus: Vorbesprechung: 7. Oktober 2003. Die Lehrveranstaltung ist auch für Studierende der Politikwissenschaft und Interessierte aus anderen Fakultäten zugänglich. Persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Liste mit Themenvorschlägen und eine Liste mit Literaturhinweisen ist zu Semesterbeginn im Sekretariat des Institutes für Philosophie erhältlich. |
DAS PROBLEM
DES TERRORISMUS Beschreibung: Im Zuge des Seminars soll der Begriff des Terrorismus auf dem Hintergrund der aktuellen völkerrechtlichen und politischen Diskurse untersucht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Abgrenzung des Begriffes von Aktionen nationaler Befreiungsbewegungen zu. Die seit der Zwischenkriegszeit (20. Jahrhundert) unternommenen Definitionsversuche sollen vergleichend kommentiert, den Gründen für das Scheitern aller bisherigen Versuche zur Formulierung einer völkerrechtlich verbindlichen Definition soll nachgegangen werden. Die rechtlichen und politischen Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus – reaktiv wie proaktiv, Symptombekämpfung wie Eliminierung der sozialen und wirtschaftlichen Ursachen – sollen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit Grundsätzen der Rechtstaatlichkeit (innerstaatlich) und der internationalen Legitimität untersucht werden. Insbesondere im Zusammenhang mit den Ereignissen des 11. September 2001 soll der Frage nach den Motiven terroristischer Aktionen nachgegangen und der ideologische Rahmen der diesbezüglichen Auseinandersetzung ("clash of civilizations"?) thematisiert werden. Im Verlauf des Seminars sollen Fallstudien zu Palästina, Afghanistan etc. vorgelegt werden. Die verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Probleme von "Ausnahmegesetzgebung" und "Sondergerichtsbarkeit" (z.B. "military commissions" in Guantanamo Bay) sollen im Detail erörtert werden. Eine besondere Bedeutung wird dabei der im Windschatten der Terrorismusdebatte versuchten Wiedereinführung des Begriffes des Präventivkrieges in das gegenwärtige Völkerrecht zukommen. Weiters wird zu prüfen sein, inwiefern der Straftatbestand des "internationalen Terrorismus" im modernen Völkerstrafrecht (z.B. im Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes) adäquat verankert werden kann. Zudem sollen Vorschläge für die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechtes (Genfer Konventionen von 1949 etc.) im Hinblick auf die Ächtung des "Staatsterrorismus" erarbeitet werden. Das Seminar sollte schließlich den Versuch unternehmen, eine umfassende Definition des Terrorismus – unter Einschluß des Staatsterrorismus und der Akte nationaler Befreiungs- bzw. sozialer Widerstandsbewegungen und unter Berücksichtigung der Debatten im Sonderausschuß der UNO-Vollversammlung – vorzuschlagen. Einführende Literatur:
Modus: Vorbesprechung: 7. Oktober 2003. Die Lehrveranstaltung ist auch für Studierende der Politikwissenschaft und der Theologie sowie für Interessierte aus anderen Fakultäten zugänglich. Persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Liste mit Themenvorschlägen und eine Liste mit Literaturhinweisen ist zu Semesterbeginn im Sekretariat des Institutes für Philosophie erhältlich. |